In allen Gebäuden die vor dem 31.10.1993 fertiggestellt wurden ist mit sehr großer Sicherheit Asbest verbaut worden. Aber auch in Gebäuden die deutlich nach dem Jahr 1993 errichtet wurden, lässt sich eine Asbestfreiheit nicht garantieren.
Da bei Arbeiten an Baustoffen oder Bauteilen mit Asbest eine große Gesundheitsgefahr gegeben ist, ist hier besondere Vorsicht geboten!
In aller Regel sind die Asbestfaser in den Baustoffen gebunden und stellen solange kein Problem dar, bis wir an den betroffenen Baustoffen arbeiten. Das bedeutet bei Umbauarbeiten, Sanierungsarbeiten und Renovierungen kann dieser Stoff freigesetzt werden und so auch in unsere Lungen gelangen. Es sollte also nicht sorglos darauf losgearbeitet werden. So sollte zum Beispiel bei dem Rückbau von Wänden und Putz, bei der Entfernung von Bodenbelägen und der Beseitigung alter Fliesen an Wänden und Böden vorab eine Untersuchung der betroffenen Bereiche durchgeführt werden.
Auf dem Bild zu sehen:
Asbestfaser unter dem Rasterelektronenmikrospkop
Die Entnahme solcher Proben sollte ausschließlich durch Personen vorgenommen werden, die für diesen Fall eine spezielle Kenntnis besitzen und gemäß der TRGS 519 (technische Richtlinie für den Umgang mit Gefahrstoffen) eine Prüfung abgelegt haben. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. So wird gewährleistet, dass Proben an den richtigen Stellen mit den richtigen Methoden entnommen werden.
Bei der Wahrung Ihrer Verantwortung für Mitarbeiter und Ausführende und mit dem Blick auf Ihre Gesundheit sind wir Ihnen gerne behilflich und erstellen Konzepte von der Beprobung bis zur Sanierung oder Beseitigung.
Planen Sie also privat oder gewerblich Umbauten und Sanierungen, dann rufen oder schreiben Sie uns an.